Beschlussvorlage - 11AA/19/002
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Stargarder Land
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Marion Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss des Amtsausschusses Stargarder Land
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land
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Entscheidung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Stargarder Land beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Stargarder Land.
In § 8 der Satzung werden folgende Entschädigungssätze festgelegt.
- Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
……………. Euro.
- Die ehrenamtliche stellvertretende Person des Amtsvorstehers erhält
für die erste Stellvertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von ……………. Euro,
für die zweite Stellvertretung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von ……………… Euro.
- Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Sitzungen des Amtsausschusses eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
………….. Euro.
- Ausschussvorsitzende erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von
…………… Euro.
Sachverhalt
Durch die Neufassung der Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V vom 6.Juni 2019
macht sich die Diskussion über die Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige
und die damit verbundene Änderung des § 8 der Hauptsatzung des Amtsausschusses
erforderlich.
Die neuen Sätze für Entschädigungen haben zu neuen rechtlichen Spielräumen für die
Satzungsgeber geführt. Um den höheren Aufwand und den Aufgabenumfang zwischen kleineren und größeren Ämtern gerecht zu werden, differenzieren sich die Beträge nach Einwohnerzahlen. Stichtag für die Bestimmung der Einwohnerzahl ist der 30.6. 2019.
Das Amt Stargarder Land hatte zum besagten Stichtag lt. Melderegister 9.728 Einwohner.
Es bleibt anzumerken, dass es in der Beschlusskompetenz des Amtsausschusses liegt,
inwieweit sie die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung ausschöpfen und wann sie
diese Änderungen in Kraft treten lassen. Im Haushalt 2019 wurde keine Vorsorge für größere
Steigerungen bei den Aufwandsentschädigungen getroffen, diese neuen Spielräume waren
nicht vorhersehbar.
Der Amtsausschuss hat über folgende Änderungen zu befinden:
- Funktionsbezogene Aufwandsentschädigung für das Amtsvorsteheramt
Lt. § 9 Abs. 1 EntschVO können ehrenamtliche Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher
in Ämtern
- mit bis zu 8.000 Einwohnerinnen und Einwohner höchstens 1.200 Euro
- mit bis zu 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern höchstens 1.500 Euro monatlich erhalten. In Ämtern mit Verzicht auf eine eigene Verwaltung (§ 126 Abs. 1 KV MV) verringern sich die Beträge um die Hälfte.
Nach der gültigen Hauptsatzung erhält der Amtsvorsteher derzeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 485 Euro.
Diese würde sich bei Anwendung des Höchstsatzes auf 750 Euro erhöhen.
- Funktionsbezogene Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Stellvertretung des Amtsvorstehers
Lt. § 9 Abs. 2 EntschVO kann unabhängig davon, ob die Vertretung ausgeübt wird,
- der erste Stellvertreter höchstens 250 Euro
- der zweite Stellvertreter höchstens 125 Euro
der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung des Amtsvorstehers monatlich
erhalten.
- Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen Mitglieder Amtsausschuss
Die Mitglieder der Amtsausschüsse können für die Teilnahme an Sitzungen der Organe des Amtes durch eine pauschalierte sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung entschädigt werden. Diese darf 40,00 Euro nicht übersteigen. Die Mitglieder der Gemeindevertretungen der Gemeinden des Amtes erhalten lt. Hauptsatzungsregelungen 40,00 Euro. Über eine Angleichung wäre zu entscheiden.
- Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
Ausschussvorsitzende können für jede von ihnen geleitete Sitzung bis zum
Eineinhalbfachen des jeweiligen Höchstsatzes der Aufwandsentschädigungen
der Mitglieder des Amtsausschusses erhalten. Dies wären unter Annahme der Zahlung
des Höchstsatzes (40,00 Euro) der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung
60,00 Euro für die Leitung einer Ausschusssitzung.
Anmerkung: Neu geregelt in der EntschVO ist, dass auch Mitglieder der Gemeindevertretung, die eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, für die Teilnahme an Sitzungen Sitzungsgeld (entsprechend der gültigen Hauptsatzung) 40 Euro erhalten. Damit empfangen auch künftig die ehrenamtlichen Amtsvorsteher für die Teilnahme an den Sitzungen Sitzungsgelder.
Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung M-V § 129 i.V. m. § 5 Abs. 2 KV MV
Entschädigungs-VO M-V §§ 9, 14
Finanz. Auswirkung
Erhöhung der Aufwendungen um 1.590 Euro in 2019 bei Anpassung Höchstsatz
Amtsvorsteher ab 1.7. (ohne Sitzungsgeld)
Erhöhung der Aufwendungen um 2.250 Euro in 2019 für Anpassung Höchstsatz der
Stellvertretung
Aufwendungen von 9.000 Euro in 2020 für Anpassung Höchstsatz Amtsvorsteher
Aufwendungen von 4.500 Euro in 2020 für Anpassung Höchstsatz der Stellvertretung
Mehrbedarf insgesamt in 2019: 3.840 Euro
Aufwendungen insgesamt in 2020: 13.500 Euro
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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