Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/029-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die frühzeitige öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser "Birkenallee Cammin" der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
07.11.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
|
Entscheidung
|
|
|
04.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Planzeichnung zu und beschließt die frühzeitige öffentliche Auslegung, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.
Sachverhalt
Der vorliegende Vorentwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und der Planzeichnung wird zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bestimmt.
Die Unterlagen wurden gegenüber der vergangenen Stadtentwicklungsausschusssitzung vom 22.08.2019 und dem Hauptausschuss vom 10.09.2019 überarbeitet.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
666,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
