Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Burg Stargard.

 

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Sachverhalt

Die Änderung der Friedhofssatzung ist notwendig, da im Zuge der Umsetzung der durch die Stadtvertretung am 17.10.2018 beschlossenen Pflege- und Entwicklungsplanung zum Jahresende 2019 eine neue Bestattungsform „gepflegte Urnenreihengräber“ angeboten werden. Gleichzeitig soll die Ruhezeit einheitlich für alle Bestattungsformen auf 20 Jahre angeglichen werden. Eine Genehmigung des Gesundheitsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte dafür liegt vor.

Weiterhin wurden Anpassungen auf die aktuelle Gesetzgebung sowie zur besseren Verständlichkeit vorgenommen.

Die derzeit gültige Friedhofssatzung ist seit dem 30.09.2013 in Kraft. Zur Übersichtlichkeit wurden die Änderungen in eine neue Satzung eingearbeitet.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 5 KV M-V, Bestattungsgesetz M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 


 

 

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Anlagen

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