Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2018 fasst die Stadtvertretung folgende Beschlüsse:

  1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 308.471,34 EUR entnommen.
  2. Die Stadtvertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 vom 04.11.2019 zur Kenntnis.
  3. Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 5.894.957,11 EUR bei einer Bilanzsumme von 28.501.044,42 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 0,00 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich zur Prüfung eines sachverständigen Dritten, der Firma NKHR-Beratung GmbH Rostock. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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