Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Burg Stargard.

 

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Sachverhalt

 

Die derzeit geltende Richtlinie zur Förderung des Sports, der Kultur, der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit der Stadt Burg Stargard (Vereinsförderrichtlinie) vom 12.05.2010 entspricht in großen Teilen nicht mehr den Anforderungen an den eigentlichen Zweck, der Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Brauchtumspflege und sozialem Engagement.

 

Mit der neu gefassten Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements sollen vor allen Dingen folgende Ziele verfolgt werden:

 

1. Stärkere Förderung aktiver Arbeit mit Kinder- und Jugendlichen

- hier sollen insbesondere die Vereine eine regelmäßige Förderung erhalten, die laufende Angebote für Kinder- und Jugendliche vorhalten (z.B. im Bereich des Sports bzw. der Kunst)

 

2. Förderung regelmäßiger Angebote im karitativen- bzw. sozialen Bereich (z.B. Fahrdienste, Nachbarschaftshilfen)

 

3. Förderung von Vereinen, die sich dem Erhalt bzw. der Betreibung von Einrichtungen / Gebäuden widmen

-  durch kostenlose bzw. vergünstigter Bereitstellung von Räumlichkeiten (abgesehen von Betriebskosten)

 

4. Unterstützung von Vereinen / Initiativen, die öffentliche, nichtkommerzielle kulturelle Veranstaltungen oder Brauchtumsfeiern (z.B. Dorffeste) organisieren

Darüber hinaus sollen weiterhin Investitionen gefördert sowie auch Zuschüsse zu Vereinsjubiläen gezahlt werden können.

 

Mit der neu erarbeiteten Richtlinie wird eine Abkehr von einer pauschalen Förderung aller Vereine, hin zu einer Förderung von für die Stadt Burg Stargard gemeinnützig aktiven Vereine verfolgt.

Vereine, die verschiedene, regelmäßig wiederkehrende Angebote organisieren, insbesondere für Kinder- und Jugendliche oder auch im sozialen / karitativen Bereich, sollen damit besser unterstützt werden, wohingegen Verein, die derartige Angebote nicht vorhalten, aber sich auch sonst nicht am gemeindlichen Leben beteiligen (etwa durch die Organisation von kulturellen Veranstaltungen), keine Förderung erhalten sollen.

 

Neu formuliert ist die Unterstützung von Vereinen, die sich dem Erhalt öffentlicher Einrichtungen widmen und für Vereinszwecke Räumlichkeiten städtischer Einrichtungen zur Verfügung gestellt bekommen. Weiterhin soll ein Anreiz gegeben werden, dass kulturelle Veranstaltungen / Brauchtumsfeiern (z.B. Dorffeste, Märkte) stärker noch durch Vereine bzw. Initiativen organisiert werden. Hierzu gab es in der aktuellen Richtlinie keinerlei Regelungen.

 

Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Voraussichtliche Ausgaben in Höhe von  8 – 10 T€ pro Jahr.

 

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Anlagen

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