Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Burg Stargard.

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Sachverhalt

Begründung:

Am 08.07.2010 wurde das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Burg Stargard beschlossen. Eine Maßnahme dieses Konzeptes sieht die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Burg Stargard vor. Erläuterung zur Satzung siehe Anlage.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung M-V; Kommunalabgabengesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einnahmen i.H.v. ca. 25.000,00 € jährlich

Haushaltsstelle 9000.0270

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Anlagen

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