Beschlussvorlage - 09GV/20/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
|
|
|
|
06.02.2020
|
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Es wurde vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Rechtliche Grundlage:
§ 60 Abs. 5 KV M-V
