Beschlussvorlage - 14GV/20/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgegennahme des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Lindetal
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2018 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 13.383,74 EUR entnommen.
2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis.
3. Der Jahresabschluss 2018 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.288.645,01 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.501.533,03 EUR und einem Jahresergebnis von ‑73.272,30 EUR festgestellt.
Sachverhalt
Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2018 wurde durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.
Rechtliche Grundlage:
§ 60 Abs. 5 KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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