Informationsvorlage - 00SV/20/018
Grunddaten
- Betreff:
-
Endausbau Ringstraße (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 "Teschendorf Süd")
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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27.02.2020
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Sachverhalt
Der Eigenheimstandort erschließt mit Anbindung an die Loitzer Straße als MST34 13 Grundstücke, wovon derzeit 10 bebaut sind.
Der damalige Erschließungsträger ist in Insolvenz gegangen und hat aus diesem Grund den Endausbau nicht mehr abschließen können.
Der Gebietsänderungsvertrag vom 07.05.2009 zwischen der Gemeinde Teschendorf und der Stadt Burg Stargard legt fest, dass nach Maßgabe des Haushaltes die Ringstraße in Teschendorf fertig gestellt wird.
Es liegt der Verwaltung eine Planung aus dem Jahr 2008 vor. Diese Planung beinhaltet den Endausbau in einheitlicher Breite von 3,50 m mit Ausbau des Wendehammers in Pflasterbauweise, alternativ in Asphalt. Auch die Straßenentwässerung ist Bestandteil der Planung. Diese müsste allerdings hinsichtlich der Kosten nochmals angepasst werden.
Die Ringstraße befindet sich nicht vollständig im Eigentum der Stadt Burg Stargard. Der vordere Teil (im beiliegenden Lageplan gelb markiert) ist im Privatbesitz. Frühere Bemühungen ins Eigentum des Straßenflurstückes zu kommen, waren bisher gescheitert. Derzeit befindet sich einer der beiden Eigentümer in einem Insolvenzverfahren. In diesem Zuge wird nun nochmals der Versuch unternommen, das erforderliche Straßenflurstück zu erwerben.
Problematisch ist im Zusammenhang mit dem Ausbau der Anliegerstraße auch die Finanzierung. Eine Förderung ist nicht möglich, da es sich um ein Erschließungsgebiet handelt, welches sich üblicherweise über den Erschließungsträger und die gezahlten Grundstückskaufpreise finanziert.
Da dieser schon zu Zeiten der ehemaligen Gemeinde Teschendorf nicht seiner Erschließungsverpflichtung nachgekommen ist, würde die Stadt nun die Erschließung beenden und müsste dafür Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. der Erschließungsbeitragssatzung erheben. 90 % der Kosten würden dann auf die bevorteilten Grundstücke umgelegt werden.
Da die Verbesserung des Zustandes der Straße von einzelnen Anliegern immer wieder gefordert wird, sollte durch die Stadtvertretung entschieden werden, ob die Straße trotz der genannten Probleme abschließend fertiggestellt werden soll.
Rechtliche Grundlage:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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404,7 kB
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