Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/20/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

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Sachverhalt

In der Zweifeldhalle wurden im Jahr 2019 massive Schäden im Innenbereich der Halle durch eindringendes Regenwasser festgestellt. Der Fußboden und die Prallschutzwände mussten daraufhin komplett erneuert werden. Um die Ursache zu ergründen wurde von einem Ingenieurbüro ein Gutachten erstellt, welches besagt, dass bei einer Schlagregenbelastung Wasser durch den Horizontalkanal der Fassadenpaneele in Richtung vertikalen Spalt (ca. 3-5cm) zwischen den Fassadenpaneelen gedrückt wird und dann in das Innere der Sporthalle abläuft. Dieser Mangel wurde im vergangenen Jahr zunächst übergangsweise u.a. durch die Abdichtung mit Fugenmasse angegangen.

 

Um diesen Baufehler jedoch dauerhaft zu beheben, wurde seitens der Verwaltung das Planungsbüro BAUKONZEPT Neubrandenburg GmbH damit beauftragt eine Vorplanung für eine Fassadenverkleidung der Sporthalle zu erstellen. In diesem Zusammenhang wurde der Gedanke aufgegriffen, an die bestehende Zweifeldhalle einen Erweiterungsanbau für einen Zuschauerbereich, öffentliche Toiletten sowie für Abstellräume vorzunehmen.

 

Die Sporthalle wurde ursprünglich ausschließlich für den Schulsport konzipiert, obwohl es bereits in der Planungsphase politischer Wille war, diese auch für Vereine und für den Freizeitsport gegen eine entsprechende Benutzungsgebühr freizugeben.

 

 

Bei Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Burg-Cup oder bei Hand- und Volleyballturnieren, stellt sich immer wieder heraus, dass der innenliegende Bereich für die Zuschauer bei weitem nicht ausreicht. Es fehlt nicht nur an Plätzen für Besucher, sondern auch an Sanitäreinrichtungen bzw. eines Bereiches für die gastronomische Versorgung. Darüber hinaus fehlen Abstellflächen, so dass z.B. die Sanitäreinrichtungen für Menschen mit Behinderungen zweckentfremdet genutzt wurden.

 

Auch bei Veranstaltungen außerhalb des Gebäudes (z.B. Osterfeuer) fehlt es an derartigen Einrichtungen. Aus diesem Grunde wird empfohlen im Rahmen der Planung der Fassade auch einen Erweiterungsbau mit vorzusehen.

 

Bei Befürwortung durch die Ausschussmitglieder werden weitere Planungsphasen beauftragt und der Vertretung dann letztlich auch zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Produkt- und Sachkonto: 01.21502.09600022

Einplanung der Mittel in zukünftigen HH-Plan
 

 

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Anlagen

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