Beschlussvorlage - 14GV/20/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 18.02.2020 der Gemeindevertretung Lindetal und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634, des § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts

(Planzeichenverordnung 1990 – PlanZV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt

die Gemeindevertretung die Satzung über die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal, bestehend aus der Begründung mit Planteil als Satzung. Die Begründung mit dem Planteil wird durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der

Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

Durch die 3. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Alt Käbelich der Gemeinde Lindetal soll ein redaktioneller Fehler beseitigt werden.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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