Beschlussvorlage - 06GV/20/009
Grunddaten
- Betreff:
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Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Wehrführers und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Herrn Ruchay
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf
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Entscheidung
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04.05.2020
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Sachverhalt
Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Aufwandsentschädigung wird rückwirkend ab dem 01. April 2020 gezahlt.
Rechtliche Grundlage:
§ 12 Abs. 1 BrSchG M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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