Beschlussvorlage - 06GV/20/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wahl des Kameraden Peter Lauterbach, Hainbuchenstraße 2, 17033 Neubrandenburg zum stellvertretenden Wehrführer wird zugestimmt. Der Kamerad Peter Lauterbach wird für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Sachverhalt

Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Aufwandsentschädigung wird rückwirkend ab dem 01. April 2020 gezahlt.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 12 Abs. 1 BrSchG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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