Beschlussvorlage - 05GV/20/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beauftragt den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter einen Städtebaulichen Vertrag zur Erarbeitung und Aufstellung der Satzung des B-Planes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ in Klein Nemerow abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf

eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller

erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger 2 – Herr Dr. Reinhard Anke, Seestraße 22, 17094 Groß Nemerow – OT Klein Nemerow - trägt einen Teil der Kosten zur Durchführung und Erarbeitung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Friedhofsweg“ die die Architektin für Stadtplanung – Gudrun Trautmann, Walwanusstraße 26 in 17033 Neubrandenburg erarbeitet.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligung an den Aufwendungen der Bauleitplanung

 

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Anlagen

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