Beschlussvorlage - 06GV/20/006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

-          die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger 1 - Mario Borchardt, Ackerstraße 37 in 17094 Holldorf OT Rowa trägt ein Teil der Kosten zur Erarbeitung und Aufstellung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Anger“ in Rowa, die das Büro A & S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg erarbeitet.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Anlagen

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