Beschlussvorlage - 06GV/20/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Holldorf beauftragt den Bürgermeister und seinen 1. Stellvertreter einen Städtebaulichen Vertrag zur Erarbeitung und Aufstellung der Satzung des B-Planes Nr. 3 „Am Anger“ in Rowa abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf

eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller

erforderlichen Gutachten o.ä..

 

Der Vorhabenträger 2 – Frau Gudrun Polzin, Hauptstraße 26 in 17094 Holldorf OT Rowa trägt einen Teil der Kosten zur Durchführung und Erarbeitung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Am Anger“ die das Büro A & S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1 in 17033 Neubrandenburg erarbeitet.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligung an den Aufwendungen der Bauleitplanung

 

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Anlagen

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