Beschlussvorlage - 06GV/20/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Am Anger" der Gemeinde Holldorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Frau Dörbandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf
|
Entscheidung
|
|
|
22.06.2020
|
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 13a Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 133/3, 135/2, 135/3, eine Teilfläche der 135/5, eine Teilfläche der 135/6, 143/14 und 144/3, der Flur 2 in der Gemarkung Rowa ein neuer Bebauungsplan Nr. 3 „Am Anger“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.
Durch die Satzung über den B-Plan Nr. 3 sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 4 Eigenheimen sowie für ihre Erschließung und für die Sicherung und Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche geschaffen werden. Da diese Planung einer Nachverdichtung der Wohnbebauung entspricht, soll der B-Plan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, da die Größe der Grundflächen gemäß
§ 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen.
Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem Umweltbericht nach § 2a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch den B-Plan keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Planziele der Satzung über den B-Plan Nr. 3 „Am Anger“ in Rowa sind die Umwandlung von privaten Grünflächen der Flurstücke 135/6, 143/14 und 144/3 in Bauland durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und somit die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern. Gleichzeitig soll die verkehrliche Erschließung gesichert werden. Des Weiteren soll auf den Flurstücken 133/3, 135/2 und 135/5 die bestehende öffentlich genutzte Grünfläche gesichert und ihre Weiterentwicklung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkähnliche Anlagen „Anger“ mit Anlagen für sportliche und spielerische Freizeitbetätigungen sowie für öffentliche Veranstaltungen“ vorbereitet werden.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
433,6 kB
|
