Beschlussvorlage - 06GV/20/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Holldorf stimmt dem in der Anlage beigefügten Vergleich des Oberverwaltungsgerichts M-V im Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Stadt Burg Stargard und der Gemeinde Holldorf vom 26.05.2020 zu.

Auf einen Widerruf wird verzichtet.

 

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Sachverhalt

Am 26.05.2020 fand vor dem Oberverwaltungsgericht M-V in Greifswald eine Erörterung der Sach- und Rechtslage zum Schullastenausgleichsverfahren zwischen der Stadt Burg Stargard und der Gemeinde Holldorf statt. Im Ergebnis schlossen die Beteiligten den in der Anlage beigefügten Vergleich. Bis zum 30.09.2020 kann die Gemeinde Holldorf (ebenso die Stadt Burg Stargard) den Widerruf erklären.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, Verwaltungsgerichtsordnung

 

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Finanz. Auswirkung

Zahlung von 67.646,88 € an die Stadt Burg Stargard bis zum 31.12.2020

 

 

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Anlagen

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