Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung hebt den Beschluss Nr. 00SV/10/054 „1. Nachtragshaushaltssatzung 2010“ auf.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Zuge der Prüfung der am 12.08.2010 beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Burg Stargard wurden durch die Kommunalaufsicht des Landkreises u.a. folgende Punkte beanstandet:

-          Höhe des abzulösenden Altfehlbetrages für die eh. Gemeinde Teschendorf

-          Höhe der geplanten Pflichtzuführung zum VMH (Abschreibungen müssen berücksichtigt werden)

-          Erlösauskehr an die Wohnungswirtschaft im VMH i.H.V. 42 T€

 

Da sich dadurch wesentliche Veränderungen sowohl im Verwaltungs-, als auch im Vermögenshaushalt ergeben, ist ein erneuter Satzungsbeschluss zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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