Beschlussvorlage - 06GV/20/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Holldorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Katja Lau
- Einreicher:
- Frau Dörbandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Holldorf
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Entscheidung
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14.12.2020
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Sachverhalt
Die Gemeinde Holldorf ist entsprechend des § 50 Straßen- und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV) für die Straßenreinigung und den Winterdienst der innerhalb geschlossener Ortslage liegenden öffentlichen Verkehrsflächen zuständig. Nach § 50 Abs. 4 StrWG-MV ist die Gemeinde berechtigt, durch eine entsprechende Satzung (Straßenreinigungssatzung) diese Verpflichtung ganz oder teilweise auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke oder den zur Nutzung dinglich Berechtigten aufzuerlegen bzw. zu den entstehenden Kosten heranzuziehen.
Zur kostenpflichtigen Heranziehung der Grundstückseigentümer oder der zur Nutzung dinglich Berechtigter, erlässt die Gemeinde Holldorf eine gesonderte Gebührensatzung.
Die jetzige Neufassung bzw. Anpassung der Straßenreinigungssatzung für die Gemeinde Holldorf ist auf Grund der Anpassung der entsprechenden Reinigungsgebührensatzung, im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde, erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,1 kB
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