Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/070
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Errichtung eines Mehrgenerationenparks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beteiligt:
- Bau- und Ordnungsamt
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Burg Stargard befürwortet die Absicht zur Schaffung eines „Mehrgenerationenparks“ zwischen den Wohngebieten Fichtenweg und Marner Straße (Teilbereich des Flurstückes 191/1, Flur 7 in der Gemarkung Burg Stargard). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendige Vermessung zu beauftragen und durch ein Planungsbüro erste Vorschläge erarbeiten zu lassen.
Sachverhalt
Begründung:
Durch Anwohner des Wohngebietes Marner Straße und dem Wohngebiet Fichtenweg wurde der Wunsch an den Bürgermeister herangetragen, auf der Fläche zwischen den Wohngebieten Fichtenweg und Marner Straße ein Mehrgenerationenpark einzurichten. Die Anwohner haben sich bereits viele Gedanken dazu gemacht, wie dieser Mehrgenerationenpark aussehen könnte.
Nach einer Besichtigung der Fläche mit dem LK MST wurde festgestellt, dass eine Änderung des B-Plans Nr. 3 „Gewerbegebiet Nord“ vorgenommen werden müsste. Weiterhin wäre der Flächennutzungsplan anzupassen.
Insbesondere für kleine Kinder und ältere Anwohner der Wohngebiete Fichtenweg, Marner Straße, Sannbruch sowie Sannbruch Ost sollten Spiel- und Verweilmöglichkeiten geschaffen werden. Derzeit befindet sich lediglich der Bolzplatz im Bereich der 3 Wohngebiete.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V, Gemeindehaushaltsverordnung, BauGB
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungs- sowie Bebauungsplanes könnte man ggf. über einen möglichen Investor (siehe BV 00SV/10/068) tragen lassen.
Für Vermessung wären ca. 1.000 € notwendig (6100.6550). Die Erarbeitung von Planungsvorschlägen soll zunächst unentgeltlich erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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