Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Übertragung der Geschäftsanteile an die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz für einen EURO auf den Landkreis Mecklenburg-Strelitz.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadt Burg Stargard ist seit Dezember 2000 Gesellschafter der Theater und Orchester GmbH und beteiligte sich jährlich mit 5.000 € (2.500 € Betriebskostenanteil und 2.500 € Zuschuss) an der Finanzierung der GmbH. Ab dem Haushaltsjahr 2006 musste der Zuschuss zunächst auf 1.300 €, ab dem Jahre 2008 auf 1.200 €, 2009 auf 600 € und im laufendem Haushaltsjahr ganz gekürzt werden.

Die GmbH erhielt im Jahre 2010 insgesamt 3.694.865 € an Betriebskostenzuschüsse von den kommunalen Gesellschaften.

Sollte die Stadt Burg Stargard dieser anteiligen Fürsorgepflicht für die Gesellschaft weiterhin nachkommen, wären jährlich die Betriebskostenzuschüsse von 2.500 € in den Haushalt der Stadt einzustellen, wobei nach einem am 13.07.2010 auf der Gesellschafterversammlung verabschiedeten Finanzierungsmodell eine weitaus höhere finanzielle Belastung zu erwarten wäre.

 

Die Stadtvertretung beschloss bereits am 24.02.2010 (Beschl.-Nr.:00SV/10/011) die Übertragung der Geschäftsanteile in Höhe von 1.227,10 € an den Landkreis

Mecklenburg-Strelitz. Die rechtlichen Schritte dafür wurden durch den Bürgermeister eingeleitet.

 

Die GmbH wird überwiegend durch öffentliche Haushaltsmittel finanziert und befindet sich im Jahre 2010 in einer angespannten finanziellen Lage. Nur durch die Anstrengungen der größeren Gesellschafter war es möglich, die drohende Insolvenz abzuwenden.

Aus diesem Grunde ist es sehr fraglich, ob die Geschäftsanteile den Wert in Höhe des Stammkapitals besitzen. Eine Wertermittlung der Anteile müsste durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen, aber vermutlich übersteigen die Kosten der Ermittlung die Höhe der Geschäftsanteile.

 

Aus diesem Grunde wird den bisher beteiligten Städte und Gemeinden des Landkreises Mecklenburg-Strelitz die Übernahme der Geschäftsanteile zu einem Wert von jeweils einem EURO angeboten.

Der Kreistag beschloss vorsorglich in seiner Sitzung am 22.09.2010 die Übernahme der Geschäftsanteile der Gemeinden und Städte zu einem Wert von jeweils einem EURO.

 

Rechtliche Grundlage:        KV M-V § 57 Abs. 3 Nr. 2

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:          keine

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