Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/069

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die 1. Änderung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung).

 

Als Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung werden folgende Gebührensätze festgelegt:

 

 

Vorschlag Verwaltung entsprechend Kalkulation

ggf. abweichender Beschluss der Stadtvertretung

Schmutzwasser

1,34 EUR/m³

 

Niederschlagswasser

1,01 EUR/m³

 

 

Die Grundgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (siehe § 4 Abs. 1) werden nicht verändert.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung macht sich auf Grund vorliegender Kalkulation der Abwassergebühren erforderlich. Mit Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard vom 02. Dezember 2009 über die Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Burg Stargard, wurde bereits ein fortzuführender Anpassungsbedarf der Gebühren in den Folgejahre vorausgesagt. Die Ursache hierfür liegt im Ausgleich der Kostenüberdeckung aus Vorjahren.

Für die Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich unter Hinzurechnung der Grundgebühr eine Mischgebühr in Höhe von 1,83 EUR/m³ und damit eine Anhebung um insgesamt 0,54 EUR/m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Anhebung der Gebühr um 0,02 EUR/m³. Die nächste Gebührenanpassung ist voraussichtlich zum  01. Januar 2012 vorzunehmen.

Die nunmehr im Vergleich zu den Gebührensätzen 2010 (SW – 0,84 €/m³; RW – 0,99 €/m³) leichte Anhebung der Mengengebühr ist erforderlich, da die Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind. Auf dem Wege des Ausgleiches verringert sich folglich die bereits vereinnahmte Kostenüberdeckung, sodass eine allmähliche Annäherung einer nahezu vollständigen Kostendeckung angestrebt wird.

Entsprechend der im Vorjahr kalkulierten Gebührenentwicklung, ist die Mengengebühr jährlich anzuheben, um die Überdeckungen der vergangen Jahre bis 2013 auszugleichen.  

 

 

Rechtliche Grundlage:        KV M-V, KAG M-V

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:          keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...