Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dass

 

Herrn/Frau ………………….

 

gemäß § 13 (4) des Gesellschaftervertrages vom 10.09.2002 die Gesellschafterversammlungen der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard als Vertreter der Stadtvertretung wahrnimmt.

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Sachverhalt

Begründung:

Gemäß § 13 (4) des Gesellschaftervertrages der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH wird die Gesellschafterversammlung von einem von der Stadtvertretung zu benennenden Vertreter wahrgenommen. Die Stadtvertretung weist diesen an, welche Beschlüsse er in der Gesellschafterversammlung zu fassen hat.

Der Bürgermeister oder ein von Ihm beauftragtes Mitglied der Geschäftsführung führt laut § 12 des Gesellschaftervertrages den Vorsitz der Gesellschafterversammlung.

Bisher wurde die Gesellschafterversammlung unter Vorsitz des Bürgermeisters und eines seiner Stellvertreter als Vertreter der Stadtvertretung durchgeführt.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V

Gesellschaftervertrag der Wohnungswirtschaftsgesellschaft mbH Burg Stargard vom 10.09.2002

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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