Beschlussvorlage - 11AA/20/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 fasst der Amtsausschuss folgende Beschlüsse:

  1. Der Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 5 der Gemeindehaushalts-verordnung Doppik MV (GemHVO-Doppik) zur Herstellung des Ausgleichs des Ergebnishaushaltes ein Betrag in Höhe von 60.000,00 € entnommen.
  2. Der Amtsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis.
  3. Der Jahresabschluss 2019 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 10.759,48 € bei einer Bilanzsumme von 194.362,02 € und einem Jahresergebnis von 60.000,00 € festgestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt der Amtsausschuss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Amtsvorstehers in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2019 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Stargarder Land bediente sich zur Prüfung des sachverständigen Dritten der NKHR Beratung Rostock. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Amtsvorsteher Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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rechtliche Grundlagen

KV M-V

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

 

 

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Anlagen

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