Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Änderung B-Planes Nr. 3 "GG Nord" -
Ansiedlung Verbrauchermarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Beteiligt:
- Bau- und Ordnungsamt
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Vorberatung
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26.10.2010
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.10.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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24.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Burg Stargard befürwortet die Änderung des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet Nord“ um die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Verbrauchermarktes auf den Grundstücken Gemarkung Burg Stargard, Flur 7, Flurstücke 189/50, 189/49, 189/48 und 189/4 zu schaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit möglichen Investoren über die Finanzierung und Umsetzung der Planung zu verhandeln.
Sachverhalt
Begründung:
Durch einen Investor werden Flächen in Burg Stargard gesucht, auf denen ein weiterer Verbrauchermarkt entstehen kann.
Derzeit besteht aus Sicht der Verwaltung nur die Möglichkeit, dass im Bereich des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet Nord“ im Bereich der Flächen GEE baurechtlich ein Verbrauchermarkt bis zu einer Größe von 800 m² errichtet werden könnte.
Um die Möglichkeit zu schaffen diesen Verbrauchermarkt zentrumsnäher anzusiedeln, bedarf es der Schaffung von Baurecht. Dieses kann nur durch eine Änderung des B-Planes Nr. 3 „Gewerbegebiet Nord“ erfolgen und durch Anpassung des Flächennutzungsplanes.
Im Gespräch mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung „Mecklenburgische Seenplatte“ am 23.09.2010 wurde der Sachverhalt vorgestellt. Das Amt sieht die mögliche Verlagerung eines Verbrauchermarktes in das Gewerbegebiet als skeptisch an. Es sollte dieser Sachverhalt von der Stadt nochmals städtebaulich betrachtet werden.
Ergänzend kann eine Erstellung eines Gutachtens über eine verbrauchsnahe Einzelentwicklung hilfreich sein.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V, Gemeindehaushaltsverordnung, BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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