Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/21/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 "Am Koppelberg" Neu Käbelich, der Gemeinde Cölpin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Martina Dörbandt
- Einreicher:
- Frau Dörbandt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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05.05.2021
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird die A & S GmbH aus Neubrandenburg beauftragt.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung soll im Ortsteil Neu Käbelich ein neues Feuerwehrgerätehaus mit Schulungsräumen, Parkplätzen und Übungsplatz errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich derzeit noch im so genannten Außenbereich und würde einer positiven Baugenehmigung entgegenstehen.
Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich auf dem betroffenem Gelände Baurecht zu schaffen.
Die benötigte Fläche beträgt ca. 5.000 m² und betrifft jeweils eine Teilfläche des Flurstückes 71 und 72, der Flur 1 in der Gemarkung Neu Käbelich. Der entsprechende Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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