Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/21/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Cölpin stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 6 „Am Koppelberg“ Neu Käbelich in der Gemeinde Cölpin. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird die A & S GmbH aus Neubrandenburg beauftragt.

 

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils gültigen Fassung soll im Ortsteil Neu Käbelich ein neues Feuerwehrgerätehaus mit Schulungsräumen, Parkplätzen und Übungsplatz errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich derzeit noch im so genannten Außenbereich und würde einer positiven Baugenehmigung entgegenstehen.

Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich auf dem betroffenem Gelände Baurecht zu schaffen.

Die benötigte Fläche beträgt ca. 5.000 m² und betrifft jeweils eine Teilfläche des Flurstückes 71 und 72, der Flur 1 in der Gemarkung Neu Käbelich. Der entsprechende Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Finanziellen Mittel sind im Haushalt 2021 unter dem Produkt-Konto 12600.5625000 eingestellt.

 

 

 

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Anlagen

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