Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/078

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister mit der Wohnungswirtschaftsgesellschaft Burg Stargard mbH einen Vertrag zur vorübergehenden Betreibung des Tierparks abzuschließen. In dem Vertrag ist mindestens folgendes zu regeln:

 

-          Laufzeit von zunächst 6 Monaten

-          Übernahme des durch die Betreibung der Einrichtung entstehenden Zuschussbedarfes durch die Stadt Burg Stargard

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Sachverhalt

Begründung:

Für den Fall, dass über die Ausschreibung kein passender Bewerber für die Betreibung der Einrichtung gefunden wird, hat die Stadt Burg Stargard dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere fachgerecht versorgt werden. Hierzu soll zunächst übergangsweise die Wohnungswirtschaftsgesellschaft (WoWi) beauftragt werden, so dass die Betreuung der Tiere ab 01.01.2011 sichergestellt ist. Über die WoWi wird dann in Abstimmung mit der Stadt die personelle Absicherung für die Betreibung der Einrichtung organisiert.

Derzeit nicht vorhersehbar ist der tatsächlich entstehende Zuschussbedarf für die Einrichtung, da es sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite zu viele unvorhersehbare Posten (Personal, Futter, Eintrittsgelder etc.) gibt.

 

Rechtliche Grundlage: Tierschutzgesetz, Kommunalverfassung

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Zuschussbedarf i.H.v. voraussichtlich 35 – 45 T€

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