Beschlussvorlage - 09GV/10/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Deckung von überplanmäßigen Ausgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Evelin Stachurski
- Einreicher:
- Frau Stachurski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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25.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pragsdorf beschließt folgende überplanmäßigen Ausgaben:
- in Höhe von 6,3 T€ für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
- in Höhe von 1,3 T€ für die Kinderbetreuung im Hort
- in Höhe von 2,5 T€ für die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern
- in Höhe von 11,0 T€ für den Winterdienst
- in Höhe von 0,6 T€ für Abwasserabgabe Kleineinleiter
- in Höhe von 1,5 T€ für die Bewirtschaftung gemeindeeigener Grundstücke
- in Höhe von 0,7 T€ für die Erarbeitung des Parkkonzeptes
Sachverhalt
Begründung:
- Für die Kinderbetreuung werden insgesamt 10,1 T€ Mehrausgaben benötigt. Es wurden mehr Kinder im Krippenalter betreut, als geplant. Die Entgeltverein-barungen lagen zum Planungszeitpunkt auch noch nicht vor, so dass die Planung zu gering war.
- Durch den vergangenen langen Winter sind bereits 9,2 T€ mehr ausgegeben worden, als geplant waren.
- Im Jahr 2009 wurde durch den Landkreis Mecklenburg-Strelitz kein Bescheid für die Abwasserabgabe 2008 gestellt. In diesem Jahr wurde die Gemeinde für 2008 und 2009 veranlagt.
- Es wurde für die Beschaffung von Heizöl insgesamt 3,6 T€ ausgegeben. Dies war bedingt durch die lange Heizperiode.
- Die Ausgaben für die notwendige Vermessung war nicht Bestandteil der Planung.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V, Gemeindehaushaltsverordnung, Hauptsatzung der Gemeinde
Finanz. Auswirkung
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
- Mehrausgaben in der Haushaltsstelle (HHSt.) 4640.6721 in Höhe von 6,3 T€ . Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 9000.0030 – Gewerbesteuern.
- Mehrausgaben in der HHSt. 4640.6722 in Höhe von 1,3 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 9000.0030 – Gewerbesteuern.
- Mehrausgaben in der HHSt. 4640.6723 in Höhe von 2,5 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 9000.0030 – Gewerbesteuern.
- Mehrausgaben in der HHSt. 6750.6340 in Höhe von 11,0 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 9000.0030 – Gewerbesteuern.
- Mehrausgaben in der HHSt. 7000.7110 in Höhe von 0,6 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 9000.0030 – Gewerbesteuern.
- Mehrausgaben in der HHSt. 8810.5400 in Höhe von 1,5 T€. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen der HHSt. 9000.0030 – Gewerbesteuern.
- Mehrausgaben in der HHSt. 5800.9400 in Höhe von 0,7 T€. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben der HHSt. 8810.9510 – Baumaßnahme Gemeinde-zentrum.
