Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/21/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und bestätigt die dazugehörigen Kalkulationen (siehe Anlage).

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Cölpin ist gesetzliches Mitglied der Wasser- und Bodenverbände „Landgraben“ und „Obere Havel/Obere Tollense“.

Da aufgrund der hohen Überdeckung aus vorangegangenen Jahren die Veranlagung der Wasser- und Bodenverbandsgebühren für das Jahr 2021 ausgesetzt wurde, jedoch in den folgenden Jahren weiterhin Beiträge an die Verbände gezahlt werden müssen, wurden die Gebühren entsprechend neu kalkuliert.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 5 KV M-V, §§ 1,2,6,7,17 KAG

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Deckung der Aufwendungen des Wasser- und Bodenverbandes und des Verwaltungsaufwandes.

 

 

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Anlagen

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