Beschlussvorlage - 09GV/22/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „2. Photovoltaik-Freiflächenanlage Georgendorf“ in der Gemeinde Pragsdorf.

 

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll im Ortsteil Georgendorf ein erneuter vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Georgendorf, Flur 1 Teilflächen aus den Flurstücken 6, 8 und 9/3 und hat eine Größe von ca. 15 ha. (siehe Anlage 1)

Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Gemeinden wird das Planungsbüro …………………………………………………………….. beauftragt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) soll durch Auslegung der Vorentwurfs durchgeführt werden.

 

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rechtliche Grundlagen

BauGB, BauNVO, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE – es handelt sich um ein Privatvorhaben

Zur Kostenübernahme wird ein separater städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

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Anlagen

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