Beschlussvorlage - 00SV/22/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt,

  1. dass ihre Sitzungen, die Sitzungen des Hauptausschusses und die Sitzungen der

beratenden und zeitweiligen Ausschusse in Präsenz und in Videokonferenz stattfinden.

2. Jedes Mitglied hat die Wahl zwischen einer Teilnahme in Präsenz oder einer Teilnahme per Videokonferenz.

3. Die Sitzungen werden zeitgleich auf der Internetseite der Stadt Burg Stargard https://www.stadt-burg-stargard.de übertragen.

 

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Sachverhalt

Das Gesetz zu Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie eröffnet uns neue Möglichkeiten der Beschlussfassung, der

Ausgestaltung unserer Sitzungen und der Einbindung der Öffentlichkeit.Das neue Gesetz ergänzt insoweit nur die bestehenden Regelungen. Die Regelungen der Kommunalverfassung gelten weiterhin. Die Veränderung gilt wie die LANDESVERORDNUNG NUR BIS Dezember 2022.

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rechtliche Grundlagen

KV MV, Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigk.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf die technische Umsetzung der Videokonferenzen und die Kosten für die personelle Unterstützung. Eine Aufstellung wird

schnellstmöglich nachgereicht. Die Umsetzung ist aber unverzichtbar, wenn die Stadt nicht weiterhin handlungsunfähig bleiben will. Entstehende Kosten bei den Fraktionen können über die Fraktionszuwendungen abgerechnet werden.

 

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Anlagen

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