Beschlussvorlage - 05GV/10/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt dem Antrag der Grundstücksgesellschaft Geschwister Nolte GbR Klein Nemerow, Sternberg 65 in 32805 Horn-Bad Meinberg zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der
1. Änderung des B-Plan Nr. 7 „Wohnpark Nolte“.

 

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten, die Beteiligung der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.

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Sachverhalt

Begründung:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 i. V. m. §  1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern soll für den Bereich des B-Planes Nr. 7, die

 

            1. Änderung B-Plan Nr. 7 „Wohnpark Nolte“

aufgestellt werden.

 

Planungsziel:

Die Nolte GbR beabsichtigt, die Änderung der Erschließung – Verlegung der Verkehrsfläche - entsprechend der aktuellen Lage der auf dem Gelände befindlichen Trinkwasserleitung bei gleichzeitiger Änderung der Flächen für den Naturschutz vorzunehmen. Die Fläche der zu bebauenden Fläche wird aufgrund der Verschiebung der Straße vergrößert.

 

Für die Verfahrensdurchführung hat es sich als praktisch erwiesen, mit dem Aufstellungsbeschluss die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zu fassen. Damit ist eine kontinuierliche Abarbeitung der Verfahrensschritte möglich.

 

Die Entwurfs- und Auslegungsunterlagen werden durch das Planungsbüro G. Schulz GmbH, Zum Wallensteingraben 3 in 23966 Moidentin erstellt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow bekannt zu machen.

Die Planungsabsicht ist dem Amt für Raumordnung und Landesplanung „Mecklenburgische Seenplatte“ anzuzeigen.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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