Beschlussvorlage - 05GV/10/030
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des B-Plan Nr. 7 "Wohnpark Nolte"
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Nemerow
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Entscheidung
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08.12.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Groß Nemerow stimmt
dem Antrag der Grundstücksgesellschaft Geschwister Nolte GbR Klein Nemerow,
Sternberg 65 in 32805 Horn-Bad Meinberg zur Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der
1. Änderung des B-Plan Nr. 7 „Wohnpark Nolte“.
Die Gemeindevertretung Groß Nemerow
beschließt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu
unterrichten, die Beteiligung der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB vorzunehmen
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und
2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund des § 2
Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs.
1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der
Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern soll für den Bereich des B-Planes Nr.
7, die
1. Änderung B-Plan Nr. 7
„Wohnpark Nolte“
aufgestellt
werden.
Planungsziel:
Die Nolte GbR
beabsichtigt, die Änderung der Erschließung – Verlegung der
Verkehrsfläche - entsprechend der aktuellen Lage der auf dem Gelände
befindlichen Trinkwasserleitung bei gleichzeitiger Änderung der Flächen für den
Naturschutz vorzunehmen. Die Fläche der zu bebauenden Fläche wird aufgrund der
Verschiebung der Straße vergrößert.
Für die Verfahrensdurchführung
hat es sich als praktisch erwiesen, mit dem Aufstellungsbeschluss die
Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
Beteiligung der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zu fassen. Damit ist eine kontinuierliche
Abarbeitung der Verfahrensschritte möglich.
Die Entwurfs- und
Auslegungsunterlagen werden durch das Planungsbüro G. Schulz GmbH, Zum
Wallensteingraben 3 in 23966 Moidentin erstellt.
Der Aufstellungsbeschluss
ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Groß Nemerow bekannt zu machen.
Die
Planungsabsicht ist dem Amt für Raumordnung und Landesplanung
„Mecklenburgische Seenplatte“ anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch,
Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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