Beschlussvorlage - 14GV/22/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 19.04.2022 der Gemeindevertretung Lindetal und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Lindetal die

   

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Leppin,

in der Gemeinde Lindetal

 

bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Textteil B und der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und der EAB beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte anzuzeigen.

 

Die bestätigte Satzung ist gem. § 10 Abs 3 BauGB ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Gemeinde Lindetal bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

 

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Sachverhalt

Ziel der „Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Leppin“ der Gemeinde Lindetal ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Entwicklung von Bauland auf den Ergänzungsflächen zum Innenbereich.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

KEINE

 

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Anlagen

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