Beschlussvorlage - 09GV/22/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz   400,00 € 

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4,

 Hauptsatzung der Gemeindevertretung Pragsdorf

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 400,00

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