Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard hebt den damaligen Beschluss vom 26.05.2021 mit der Beschlussnummer 00SV/20/067-1 auf und beauftragt den Bürgermeister einen geänderten Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanung Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ abzuschließen.

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Der Vorhabenträger die Photovoltaikgesellschaft Halle UG, Grenzstraße 26 B in 06112 Halle / Saale beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ das Büro stadtbau.architekten neubrandenburg, Architekt Lutz Braun, Johannesstraße 1 in 17034 Neubrandenburg.

 

Der Vorhabenträger ist auf die Stadt Burg Stargard zugekommen und hat daraum gebeten, dass der bereits geschlossene Städtebauliche Vertrag zur Erstellung des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ in einigen Punkten angepasst wird.

Der Vorhabenträger möchte die Dauer der Anlagennutzung von 20 auf 30 Jahre verändern sowie die Zeiträume für die Ausführung und Fertigstellung der Erschließungsanlagen nach Rechtskraft des B-Planes erhöhen.

Die Änderungen sind in der Anlage farblich markiert worden und betreffen folgende Punkte des ursprünglichen Städtebaulichen Vertrages:

 

§ 2 Abs. 2 b – Nr. 1 wird von 6 Monate auf 18 Monate erhöht

§ 2 Abs. 2 b – Nr. 2 wird von 12 Monate auf 30 Monate erhöht

§ 2 Abs. 2 f von 20 auf 30 Jahre verändert

§ 2 Abs. 5 Ergänzung der bestehenden Formulierung

§ 3 Nr. 2 gestrichen – die Nr. 3 wird neu zu Nr. 2

  

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rechtliche Grundlagen

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)   

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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