Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung des B-Planes Nr. 26 "Solarpark Bargensdorf" der Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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01.06.2022
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Sachverhalt
Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:
Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .
Der Vorhabenträger die Photovoltaikgesellschaft Halle UG, Grenzstraße 26 B in 06112 Halle / Saale beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des B-Planes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ das Büro stadtbau.architekten neubrandenburg, Architekt Lutz Braun, Johannesstraße 1 in 17034 Neubrandenburg.
Der Vorhabenträger möchte die Dauer der Anlagennutzung von 20 auf 30 Jahre verändern sowie die Zeiträume für die Ausführung und Fertigstellung der Erschließungsanlagen nach Rechtskraft des B-Planes erhöhen.
Die Änderungen sind in der Anlage farblich markiert worden und betreffen folgende Punkte des ursprünglichen Städtebaulichen Vertrages:
§ 2 Abs. 2 b – Nr. 1 wird von 6 Monate auf 18 Monate erhöht
§ 2 Abs. 2 b – Nr. 2 wird von 12 Monate auf 30 Monate erhöht
§ 2 Abs. 2 f von 20 auf 30 Jahre verändert
§ 2 Abs. 5 Ergänzung der bestehenden Formulierung
§ 3 Nr. 2 gestrichen – die Nr. 3 wird neu zu Nr. 2
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272 kB
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