Beschlussvorlage - 09GV/22/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Kameraden Danilo Köhn, Warliner Weg 11, 17094 Pragsdorf zum stellvertretenden Wehrführer zu. Der Kamerad Danilo Köhn wird für die Dauer der Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

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Sachverhalt

Entsprechend § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Der Wehrführer und sein Stellvertreter sind zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

§ 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V)

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Finanz. Auswirkung

keine

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