Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 26 "Solarpark Bargensdorf" der Stadt Burg Stargard - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss / Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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01.06.2022
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard.
Der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht, der FFH Vorprüfung, dem Artenschutzfachbeitrag und der Planzeichnung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Solarpark Bargensdorf“ der Stadt Burg Stargard mit der Begründung, dem Umweltbericht, der FFH Vorprüfung, dem Artenschutzfachbeitrag und der Planzeichnung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf mit der Begründung, dem Umweltbericht, der FFH Vorprüfung, dem Artenschutzfachbeitrag sowie der Planzeichnung einzuholen.
4. Gemäß § 4b BauGB wird die Mitteilung des Abwägungsergebnisses sowie die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf dem Planungsbüro stadtbau.architektennb übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.
Sachverhalt
Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. In der Stadt Burg Stargard soll auf einer Fläche eines ehemaligen Abfallunternehmens in der Ortschaft Bargensdorf durch private Investoren eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Entwurf nach der frühzeitigen Beteiligung (Vorentwurf) angepasst. Der neue Geltungsbereich umfasst jetzt das gesamte Flurstück 28/6. Hier sind Umgrenzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen.
Anzustrebendes Planungsziel ist:
Planungsziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu schaffen. Das Planvorhaben soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien aus Gründen des Ressourcen- und Klimaschutzes zu erhöhen. Weiterhin soll die derzeit mit Abfällen belegte Fläche freigeräumt werden.
Mitwirkungsverbot:
Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung ist kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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807,6 kB
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