Antrag - 00SV/22/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

 

Der §1 „Sitzungen der Stadtvertretung“ wird im Abs. 1 „Die Stadtvertretung wird vom Vorsitzenden einberufen, sooft es die Geschäftslage erfordert, mindestens einmal im Vierteljahr.“ ergänzt um: „Die mit der Einladung versendete Tagesordnung der Stadtvertretung wird mit den stellvertretenden Stadtvertretervorstehern abgestimmt.“

 

Der §23 „Inkrafttreten“ wird ergänzt um „und am … geändert“.

 

 

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Sachverhalt

Die Dringlichkeit und der Regelungsbedarf erklären sich aus den jüngsten Gegebenheiten der Nichtbehandlung von gestellten Anträgen. Mehr Personen denken an mehr und beachten mehr. Die Tagesordnung wird durch eine demokratische Mehrheit von Vertretern der Fraktionen festgelegt, die die (stellv.) Stadtvertretervorsteher stellen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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