Beschlussvorlage - 02GV/10/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Cammin überträgt die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf das Amt Stargarder Land.

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Sachverhalt

Begründung:

Das Innenministerium des Landes M-V hat die Möglichkeit der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der örtlichen Prüfung lediglich die Form der Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 Kommunalverfassung M-V zugelassen.

Somit ist es erforderlich den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Neverin aus dem Jahre 2008 gem. § 165 KV M-V aufzulösen und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 167 KV M-V zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zu schließen.

 

Als Form der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Verwaltungsgemeinschaft gem. § 167 KV M-V für den Bereich Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Neustrelitz-Land, Amt Friedland, Amt Stargarder Land, Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Amt Woldegk und Amt Neverin gewählt.

 

Die amtsangehörigen Gemeinden sind in die Entscheidungsfindung über eine Verwaltungsgemeinschaft mit einzubeziehen.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 167 KV M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Keine – wird über die Amtsumlage finanziert.

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