Beschlussvorlage - 02GV/10/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Rechnungsprüfung auf das Amt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Einreicher:
- Frau Franke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cammin
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Entscheidung
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29.11.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Das Innenministerium des Landes M-V hat die Möglichkeit der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der örtlichen Prüfung lediglich die Form der Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 Kommunalverfassung M-V zugelassen.
Somit ist es erforderlich den bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Neverin aus dem Jahre 2008 gem. § 165 KV M-V aufzulösen und einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß § 167 KV M-V zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zu schließen.
Als Form der kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der örtlichen Rechnungsprüfung wird die Verwaltungsgemeinschaft gem. § 167 KV M-V für den Bereich Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Neustrelitz-Land, Amt Friedland, Amt Stargarder Land, Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte, Amt Woldegk und Amt Neverin gewählt.
Die amtsangehörigen Gemeinden sind in die Entscheidungsfindung über eine Verwaltungsgemeinschaft mit einzubeziehen.
Rechtliche Grundlage:
§ 167 KV M-V
