Beschlussvorlage - 09GV/22/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Führung eines Wappens zu.

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Sachverhalt

Die Gemeinden sind berechtigt, Wappen zu führen, die mit ihrer Geschichte und mit demokratischen Grundsätzen übereinstimmen. Die Schaffung von Wappenentwürfen sollte Personen übertragen werden, die über Kenntnisse in der Heraldik verfügen und mit der geschichtlichen Entwicklung der Gemeinde hinreichend vertraut sind.

Der Wappenentwurf und die Blasonierung wurden durch den Heraldiker Herrn Herpich in Zusammenwirkung mit dem Gemeindevertreter Herrn Strelzyk erarbeitet.

Die Genehmigung zur Führung des Wappens erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa und ist auf dem Dienstweg nach Prüfung des Antrages durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises einzuholen.

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung MV vom 13. Juli 2011 § 9 i.V. mit der Verwaltungsvorschrift vom 3.Juli 2017

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Finanz. Auswirkung

     keine   

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Anlagen

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