Beschlussvorlage - 09GV/22/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Christoph Ruchay
- Einreicher:
- Christoph Ruchay
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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21.07.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden für die Anschaffung einer Geschwindigkeitstafel zu:
Henkel, Frank 100,00 €
Selno, Mario 1.000,00 €
Strelzyk, Matthias 200,00 €
Daetz, Dirk und Ines 100,00 €
Praast, Detlef und Gudrun 50,00 €
Salow, Maik 100,00 €
Hueneke Neubrandenburg GmbH 500,00 €
Pogodda Sven, Kristin Eske-Pogodda 250,00 €
Opitz Ralf 1.000,00 €
Horn, Wolfgang und Evelyn 50,00 €
Logos Klaus und Anegret 50,00 €
Röbert, Heiko 150,00 €
Sachverhalt
Entsprechend der Rechtslage des § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde mitzuteilen.
