Beschlussvorlage - 09GV/22/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf hebt dem am 28.04.2022 gefassten Beschluss mit der Beschluss Nr. 009GV/22/004 über die Annahme einer Spende in Höhe von 400,00 € durch den Spender – Sparkasse Mecklenburg-Strelitz auf. 

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Sachverhalt

Der am 28.04.2022 gefasste Beschluss zur Annahme einer Spende in Höhe von 400,00 € enthielt fehlerhafte Angaben über die Höhe der tatsächlichen Spende, sodass ein Aufhebungsbeschluss notwendig ist. 

 

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4,

Hauptsatzung der Gemeindevertretung Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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