Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Annahme folgender Spenden für die

850-Jahr-Feier in Cammin zu:

 

1.000,00 €  OVVD GmbH

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen.

Ab 1.000,00 € muss die Stadtvertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 € auf den Bürgermeister delegiert werden. Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugängig zu machen (Stargarder Zeitung/Internet) und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

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rechtliche Grundlagen

§ 44 Abs. 4  Kommunalverfassung M-V

§ 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen auf dem Produktsachkonto 28100.46290000

 

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