Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/050

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt dem Antrag der Herren Holger Möller, Lindenhof 6 in 17094 Burg Stargard und Andreas Dyck, Lindenhof 5A in 17094 Burg Stargard zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohnen Lindenhof Nord“ der Stadt Burg Stargard nach § 13b BauGB und die Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet durchzuführen.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet

gelegen auf den Flurstücken 20/5, 20/7, 21/2 (teilweise) und 23/1 in der Flur 1 der Gemarkung Burg Stargard ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha.  

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist gem. § 9 Abs. 7 BauGB in der Planunterlage zeichnerisch dargestellt. Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes wie folgt:

 

im Norden: durch landwirtschaftliche Fläche

im Süden: durch Wohnbebauung

im Osten: durch Kreisstraße Lindenhof - Neubrandenburg  

im Westen: durch landwirtschaftliche Fläche   

 

Planungserfordernis:

Planziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Nebengebäuden neben den bestehenden Wohngebäuden in Lindenhof. 

 

Nach § 13b BauGB können Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einbezogen werden. Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 zu fassen.

 

Gemäß § 4b BauGB wird die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren auf das Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26 in 17033 Neubrandenburg übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

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rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V   

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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