Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die beigefügte Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burg Stargard. 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.06.2020 hat die Stadt Burg Stargard den Medienentwicklungsplan der Stadt Burg Stargard beschlossen.Der Medienentwicklungsplan dient dazu, Ausstattungsziele und organisatorische Abläufe grundlegend zu beschreiben und die Finanzierung unter Berücksichtigung von Fördermitteln abzubilden. Der Medienentwicklungsplan soll regelmäßig fortgeschrieben und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Fortschreibung liegt der Stadtvertretung als Anlage vor. 

 

Demnach wurden folgende Maßnahmen zur Digitalisierung bereits umgesetzt: 

  • Verkabelung der Schulen und darauf aufbauend ein flächendeckendes W-LAN in den Unterrichts-, Vor-, und Nachbereitungsräumen - ca. 352.000 Euro
  • moderne Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen - ca. 228.000 Euro
  • Ausbau von Computerräumen für den Informatikunterricht - ca. 53.400 Euro
  • eine deutlich mobilere Geräteausstattung - ca. 97.200 Euro

In den nächsten Jahren wird von deutlich höheren laufenden Kosten für die digitale Ausstattung der Schulen ausgegangen, vor allem für Instandhaltung, Softwarepflege und Lizenzen. Darüber hinaus soll weiterhin perspektivisch in der Grundschule eine 5:1-Ausstattung (Schüler zu digitales Endgerät) sowie in der Regionalen Schule eine 1:1-Ausstattung angestrebt werden, was zu weiteren Kosten führen wird. Dies wird in den Haushaltsplanungen entsprechend berücksichtigt. 

 

Der Bund und das Land M-V unterstützt die Stadt Burg Stargard finanziell bei der Digitalisierung der Schulen. Entsprechend entfallen auf die Regionale Schule 143.264 Euro und auf die Grundschule „Kletterrose“ 162.558 Euro aus dem Digitalpakt Schule. Hinzu kamen ca. 60.668 Euro für die Anschaffung von jeweils 30 ipads für Schüler sowie die Ausstattung der Lehrerschaft mit Laptops im Zuge von Fördermittel zur digitalen Ausstattung aufgrund der Corona-Pandemie. 

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rechtliche Grundlagen

Änderung Grundgesetz Artikel 104 c vom 28.3.2019

Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern „DigitalPakt Schule“ vom 16.5.2019

Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in MV vom 23.10.2019

Beschluss des Medienentwicklungsplanes der Stadt Burg Stargard vom 17.06.2020

KV MV § 22

 

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Finanz. Auswirkung

Die im Medienentwicklungsplan dargestellten Maßnahmen bzw. Kosten werden über die jeweiligen Haushaltsplanungen mit abgebildet und dann jährlich, unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten, umgesetzt.

 

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Anlagen

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