Antrag - 00SV/22/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung der Gestaltungssatzung Stadt Burg Stargard (lt. Anlage).

 

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Sachverhalt

Mit der Änderung wird das Verbot von Solarenergieanlagen an Dachflächen im Geltungsbereich der Satzung aufgehoben. Nicht nur in einer Zeit der Energiekrise, muss es jedem Einwohner unserer Stadt in gleicher Weise ermöglicht werden, selbst für seinen Energiebedarf zu sorgen. Ebenso fallen gerade die Verbote von Solarenergieanlagen in anderen Städten, auch weil dadurch landwirtschaftliche Flächen ihrem ursprünglichen und wichtigen Zweck zur Verfügung stehen. Die Änderung bedarf eines zügigen Beschlusses, da die Landesregierung ab Oktober ein im Volumen begrenztes Förderprogramm für Balkonkraftwerke beschlossen hat, die natürlich auch mangels Balkonen an Dachflächen befestigt werden können.

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rechtliche Grundlagen

 keine Angabe

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine

 

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Anlagen

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