Beschlussvorlage - 09GV/22/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Anja Dielenberg
- Einreicher:
- Dielenberg, Anja
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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27.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden zu:
Betrag Einzahler Verwendungszweck
200,00 € Neubrandenburger Stadtwerke GmbH Sportfest 30.07.2022
600,00 € Agrargesellschaft Cölpin mbH Park- und Seefest 09.07.2022
1.000,00 € Merkantil - Export - Import – GmbH Park- und Seefest 09.07.2022
50,58 € Nehlsen MV GmbH Park- und Seefest 09.07.2022
Sachverhalt
Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen.
Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu 99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.
