Beschlussvorlage - 09GV/22/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spende zu:

 

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz  400,00 €   am 02.11.2021

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Sachverhalt

Bei der Überprüfung der Spenden wurde festgestellt, dass ein erneuter Beschluss über die Annahme einer Spende der Sparkasse Mecklenburg- Strelitz über eine Höhe von 400,00 € notwendig ist. Es kam intern zu missverständlichen Auffassungen, die eine fehlerhafte Beschlussfassung nach sich zogen. Daher macht sich eine erneute Beschlussfassung zur Spendenannahme notwendig.

 

Entsprechend der Rechtslage des §44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistung grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung Pragsdorf die Entscheidung zwingend selbst treffen, für darunter liegende Beiträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis max. 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.

 

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtaufsichtsbehörde mitzuteilen.

 

 

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rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung M-V §44 Abs.4,

Hauptsatzung der Gemeindevertretung Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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