Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, die Erteilung der Aufwandsentschädigungen ab dem 01.07.2022 für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard wie folgt:

 

  • Aufhebung der Zahlung Löschgruppenführer Cammin 30,00 € pro Monat
  • Erteilung der Zahlung Zwergenfeuerwehrwart 30,00 € pro Monat
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Sachverhalt

Der derzeitige Beschluss der Stadt Burg Stargard sieht folgende Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr vor:

 

Für den Löschgruppenführer Cammin beträgt die Entschädigung 30,00 € pro Monat. Durch den Wegfall der Löschgruppe Cammin würde die Funktion und das Anrecht auf Aufwandsentschädigung entfallen. 

Es wird vorgeschlagen, für die Funktion des Zwergenfeuerwehrwartes eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Derzeit kümmert sich der Zwergenfeuerwehrwart um die Ausbildung von 23 Kindern (Stand Juni 2022) im Alter von 6 bis 10 Jahren. Aufgrund der Größe der Zwergenfeuerwehr und dem damit verbundenen Zeitaufwand würde eine Zubilligung einer Aufwandsentschädigung rechtfertigbar sein. Diese Entschädigung soll auch in Höhe von 30,00 € pro Monat erfolgen.

 

Die Kosten für die Aufwandsentschädigung betragen für alle Funktionsträger im Jahr 5.160,00 €. Die Veränderung hat keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.

 

Zu diesem Zweck ist ein Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard über die Erteilung und Aufhebung der Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlich Tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard erforderlich.

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rechtliche Grundlagen

FwEntschVO M-V

Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Keine Veränderung

HH-Ansatz 2022: 5.160,00 €

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