Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/22/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Die Vorhabenträger Herr Holger Möller, Lindenhof 6 in 17094 Burg Stargard und Herr Andreas Dyck, Lindenhof 5A in 17094 Burg Stargard beauftragen auf ihre Kosten zur Durchführung und Erarbeitung des Bauleitplanes Nr. 27 “Wohnen Lindenhof Nord” der Stadt Burg Stargard das Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26 in 17033 Neubrandenburg sowie das Büro Freiraumplanung Kunhart, Gerichtsstraße 3 in 17033 Neubrandenburg. 

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rechtliche Grundlagen

 § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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